AUFRUF LEADER-AKTION SRD09 UNTERAKTIONEN C) + E)

 

LEADER-Aktion SRD09: Nicht produktive Investitionen in ländlichen Gebieten

Diese Aktion unterstützt die sozio-ökonomische Entwicklung der ländlichen Gebiete durch die Stärkung der Grundversorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung traditioneller Tätigkeiten und der ländlichen Architektur und der entsprechenden Freiflächen, um so insgesamt zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bevölkerung, der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in ländlichen Gebieten und zur Bekämpfung der Abwanderung von Randgebieten beizutragen.

 

Förderfähig sind folgende Arten von Investitionen in die Infrastruktur:

  • Unteraktion c) Aufwertung des ländlichen Siedlungs- und Kulturerbes;
  • Unteraktion e) Refunktionalisierung von landschafts-prägenden ländlichen Gebieten.

 

Zugang zur Finanzierung haben

  • öffentliche Körperschaften: Autonome Provinz Bozen - Südtirol und deren Abteilungen/ämter, Lokale Körperschaften (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften), Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter
  • oder private Subjekte: Vereine, Verbände, Genossenschaften/Sozialgenossenschaften, Gesellschaften oder andere juristische Personen, sofern im öffentlichen Interesse

in individueller oder assoziierter Form mit Sitz und/oder Aktivität im LEADER-Gebiet.

 

Die Maßnahmen können in allen Gebieten des LEADER-Gebiets Pustertal durchgeführt werden.

 

 

AUFRUF OFFEN

Vom 01.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 um 24.00 Uhr können Projektvorschläge zu LEADER- Aktion SRD09 eingereicht werden.

Das Büro des Regional Management LAG Pustertal ist Ihnen bei der Ausarbeitung des Projektantrages gerne behilflich. Bitte wenden Sie sich dafür rechtzeitig an uns.

 

Ausschreibung LEADER-Aktion SRD09 Unteraktionen c) + e) 01.08.2024-30.09.2024

 

Formulare für die Projekteinreichung:

  Gesuchsformular;

  Projektbeschreibung.

 

Grundlagen und Voraussetzungen für die Förderung:


Verweis auf einschlägige Bestimmungen:

 

Weitere unterstützende Dokumente finden Sie in den Downloads