AUFRUF LEADER-AKTION SRE04 IN DEN STRUKTURELL BENACHTEILIGTEN GEBIETEN

 

LEADER-Aktion SRE04: Nicht-landwirtschaftliche Start-Up`s

Diese Aktion unterstützt die Schaffung neuer nichtlandwirtschaftlicher Unternehmenstätigkeiten (Start-Up) in ländlichen Gebieten des Pustertals. Dabei kann es sich entweder um die Gründung eines neuen Unternehmens oder um die Integration einer neuen Tätigkeit in ein bestehendes Unternehmen handeln. In beiden Fällen dürfen die im Businessplan vorgesehenen Tätigkeiten erst nach der Einreichung des Förderantrags beim Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft aufgenommen werden.

Im Falle eines neu gegründeten Unternehmens muss die Eröffnung der MwSt. Position vor der Einreichung des Förderantrages beim Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft erfolgt sein und darf nicht länger als 3 Monate vor der Einreichung des Förderantrages bei der LAG Pustertal zurückliegen. 
 

Gefördert werden Neugründungen, die sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für bestimmte Zielgruppen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Freizeit und Mobilität. Darüber hinaus werden Projekte in den Bereichen Marketing, Werbung, Kommunikation, IT sowie Handwerk und Verarbeitung unterstützt. Weitere förderfähige Schwerpunkte sind der ländliche Tourismus, die Gastronomie, die Inwertsetzung von Kulturgütern, die Kreislaufwirtschaft, die Bioökonomie und die Erzeugung erneuerbarer Energien. Auch die Verarbeitung und Vermarktung von Produkten zu nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich der Schaffung von Verkaufsstellen wird gefördert.

Voraussetzung ist die Vorlage eines detaillierten Businessplans, der alle relevanten Informationen über die geplante Neugründung und deren Nachhaltigkeit enthält.

 

Zugang zur Finanzierung haben:

  • Natürliche Personen
  • Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Zusammenschlüsse von natürlichen Personen und/oder Kleinst- und Kleinunternehmen

mit Betriebssitz in den strukturell benachteiligten Gebieten des Pustertals und dessen Antragsteller*in mindestens 18 Jahre alt ist.

 

Die Maßnahmen können in den strukturell benachteiligten Gebieten des LEADER-Gebiets Pustertal (gemäß Anlage C des Beschlusses der Landesregierung Nr. 224 vom 14.03.2023) durchgeführt werden und die Beihilfe wird in Form eines pauschalen Zuschusses in der Höhe von 50.000,00€ gewährt.

 

 

AUFRUF GESCHLOSSEN

Vom 01.10.2024 bis einschließlich 20.12.2024 um 24.00 Uhr konnten Projektvorschläge zu LEADER- Aktion SRE04 für strukturell benachteiligte Gebiete eingereicht werden.

Das Büro des Regional Management LAG Pustertal ist Ihnen bei der Ausarbeitung des Projektantrages gerne behilflich. Bitte wenden Sie sich dafür rechtzeitig an uns.

 

 Ausschreibung LEADER-Aktion SRE04 01.10.2024-20.12.2024 

 

Formulare für die Projekteinreichung:

  Gesuchsformular;

  Projektbeschreibung.

 

Grundlagen und Voraussetzungen für die Förderung:


Verweis auf einschlägige Bestimmungen:

 

Weitere unterstützende Dokumente finden Sie in den Downloads