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Geschäftsordnung LEADER-Projektauswahlgremium 2014-2022
15.06.2023Die Geschäftsordnung regelt das LEADER-Projektauswahlgremium 2014-2022 und wurde erstmals von der Mitgliederversammlung der LAG Pustertal am 15.06.2023 nach überarbeitung der Satzung der LAG Pustertal beschlossen.
Antragsformular um Mitgliedschaft beim Verein „Lokale Aktionsgruppe Pustertal
10.07.2018Bericht zur Selbstevaluierung
08.06.2020Eine Zwischenbilanz zur LEADER-Förderperiode 2014-2020 im Pustertal
Anlagen zum Bericht zur Selbstevaluierung:
Abrechnungsunterlagen LEADER 19.2
11.10.2019Sollte es sich um eine Studie/ein Entwicklungskonzept handeln, sollte diese/s selbst sowie das ausgefüllte Formular „Relazione con descrizione attivitá“ übermittelt werden.
Den Garantiebeschluss, bzw. die Bankgarantie braucht es nur bei Beantragung eines Vorschusses.
Zuständigkeiten:
Die Landeszahlstelle ist für die Entgegennahme der Auszahlungsansuchen für die vom Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft (31.6) genehmigten Projekte der Untermaßnahmen 4.2, 6.4, 7.1, 7.2, 7.4, 7.6, 16.2, 16.3 und 16.4 zuständig.
Landeszahlstelle
Südtiroler Straße 50, 39100 BOZEN
Tel. 0471 / 413930 Fax 0471 / 413959
organismopagatore.landeszahlstelle@pec.prov.bz.it http://www.provinz.bz.it/europa/
Das Amt für Bergwirtschaft (32.2) ist für die Entgegennahme der Auszahlungsansuchen der im Rahmen der Untermaßnahme 19.2 genehmigten Projekte verantwortlich, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen: alle Projekte der Untermaßnahme 7.5 sowie alle von der Abteilung Forstwirtschaft verwalteten Projekte.
Abteilung Forstwirtschaft, Amt für Bergwirtschaft (32.2)
Brennerstraße 6, 39100 BOZEN
Tel. 0471 / 415360 Fax 0471 / 415379
bergwirtschaft@provinz.bz.it bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it www.provinz.bz.it/forst