Abrechnungsunterlagen LEADER 19.2

11.10.2019

Sollte es sich um eine Studie/ein Entwicklungskonzept handeln, sollte diese/s selbst sowie das ausgefüllte Formular „Relazione con descrizione attivitá“ übermittelt werden.

Den Garantiebeschluss, bzw. die Bankgarantie braucht es nur bei Beantragung eines Vorschusses.

 

Zuständigkeiten: 

Die Landeszahlstelle ist für die Entgegennahme der Auszahlungsansuchen für die vom Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft (31.6) genehmigten Projekte der Untermaßnahmen 4.2, 6.4, 7.1, 7.2, 7.4, 7.6, 16.2, 16.3 und 16.4 zuständig.

Landeszahlstelle
Südtiroler Straße 50, 39100 BOZEN
Tel. 0471 / 413930      Fax 0471 / 413959
organismopagatore.landeszahlstelle@pec.prov.bz.it     http://www.provinz.bz.it/europa/

 

Das Amt für Bergwirtschaft (32.2) ist für die Entgegennahme der Auszahlungsansuchen der im Rahmen der Untermaßnahme 19.2 genehmigten Projekte verantwortlich, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen: alle Projekte der Untermaßnahme 7.5 sowie alle von der Abteilung Forstwirtschaft verwalteten Projekte.

Abteilung Forstwirtschaft, Amt für Bergwirtschaft (32.2)
Brennerstraße 6, 39100 BOZEN
Tel. 0471 / 415360    Fax 0471 / 415379
bergwirtschaft@provinz.bz.it     bergwirtschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it     www.provinz.bz.it/forst

 

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