Änderungen LEP durch das Projektauswahlgremium genehmigt
21.09.2021Das Projektauswahlgremium hat durch einen Umlaufbeschluss am 17.09.2021 änderungen zum Lokalen Entwicklungsplan (LEP) für das Pustertal genehmigt. Diese beinhalten vor allem Abänderungen zum Finanzplans ELR 2014-2020 19.2 mit der Buchung der zusätzlichen Finanzmittel durch die zweijährige Verlängerung der LEADER-Förderperiode auf folgende Maßnahmen:
- UM 6.4 Förderung für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten.
- UM 7.1 Förderung für die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfern in ländlichen Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Schutzwert.
- UM 7.4 Förderung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und die dazugehörige Infrastruktur.
- UM 7.5 Förderung für Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastrukturen, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen.
- UM 7.6 Förderung für Studien und Investitionen in Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert.
Nach den geltenden Bestimmungen wird der abgeänderte LEP nun der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegt. Die änderungen treten schließlich ab Genehmigungsdatum durch den zuständigen Amtsdirektor in Kraft.
Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden und stehen für diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung!